Staatliche Förderung nutzen und schneller in die eigenen 4 Wände kommen

Wohnriester

Wie Sie als Riester-Sparer jetzt Ihre Vorsorge-Beiträge auch in einen Bausparvertrag einzahlen oder eine Baufinanzierung tilgen - das sagt Ihnen Ihre Hausbank oder Bausparkasse.

Eigenheimrente oder „Wohn-Riester “ heißt diese Form der Altersvorsorge. 

Lange gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Mit dem Eigenheimrentengesetz (seit 2009) wird selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert. Gleichzeitig werden auch Einzahlungen auf Bausparverträge förderfähig. 

Damit hat der Gesetzgeber ein millionenfach bewährtes Instrument zur Bildung von Eigenkapital und zur sicheren zinsgünstigen Finanzierung in die Förderung der Altersvorsorge integriert. 

Bitte sprechen Sie zu diesem Thema einfach Ihre Hausbank bzw. Bausparkasse an, zumal ab 2018 die Grundzulage erhöht wurde!

Zu Ihrer Vorabinformation haben wir hier einen Flyer des Zentralverbandes der Deutschen Handwerks hinterlegt, der die "neue Eigenheimrente" kurz und knapp erläutert.