Doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen seit 01.01.2009 – bis zu 1.200,- EUR pro Jahr pro Haushalt sparen!

Kein Geld verschenken

Sichern Sie sich steuerliche Vergünstigungen bei Modernisierungsarbeiten am Eigenheim!

Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können für Handwerkerleistungen bis zu EUR 6.000,-- 20 % als Bonus ansetzen, der direkt von der Steuerschuld abgezogen wird. 

Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen sowie Handwerkerleistungen im Haushalt des Auftraggebers. D.h. Lohnkosten sind anrechenbar, Materialkosten oder Kosten für Neubauten dagegen nicht.

Ihre An- und Umbaupläne werden also umfassend von Vater Staat begünstigt.


Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen für den Steuerbonus finden Sie hier:

PDF-Datei: Flyer Steuerbonus