Kein Geld verschenken


doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen seit 01.01.2009 -- bis zu 1.200,- EUR pro Jahr pro Haushalt sparen!

Steuerliche Vergünstigungen bei Modernisierungsarbeiten am Eigenheim !
Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können für Handwerkerleistungen bis zu EUR 6.000,-- 20 % als Bonus ansetzen, der direkt von der Steuerschuld abgezogen wird.

Voraussetzung: Handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen-- nur Löhne, kein Material.

(ZUSÄTZLICH kann der allgemeine Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte in Anspruch genommen werden-- § 35a Abs. 2 EStG)

Ihre An- und Umbaupläne werden also umfassend von Vater Staat begünstigt.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen für den Steuerbonus finden Sie hier:

PDF-Datei: Flyer Steuerbonus 2009